ESG e.V. als Gesellschafter der Neuen Arbeit gGmbH

In diesem Text soll kurz die Struktur des ESG e.V. und seine Rolle als Träger und Vertreter der Bewohnerinnen und Bewohner des Cherisy-Projektes beschrieben werden. Die Neue Arbeit gGmbH (NA) ist eine gemeinnützige GmbH, d.h. sie ist dazu verpflichtet ihre Geschäfte so zu führen, dass sie den gesetzlichen Auflagen zur Gemeinnützigkeit entsprechen. Die ESG hält 50% Anteile an der Neuen Arbeit. Die ebenfalls gemeinnützige Soziale Arbeit e.V. (SA) hält paritätisch ebenfalls 50% der Anteile der NA und vertritt mehrheitlich die Interessen der Beschäftigten der NA. Auf die Struktur der SA wird hier nicht weiter eingegangen. Die ESG und die SA entsenden Vertreter (Vorstände) in die Gesellschafterversammlung (GV) der NA. Dort werden verbindliche Beschlüsse gefasst diedie Geschäftsführung, d.h. die Geschäftsführer der NA, umsetzen sollen. Im Weiteren zeigen wir Dir wie Du Bewohnerinnen- und Bewohnerinteressen zu Gehör bringen und Dich selbst einbringen kannst. Das Cherisy-Projekt verortet sich undogmatisch als sozial, alternativ, demokratisch, selbstverwaltet und ist eine Versuch ein alternatives Wohn-, Ausbildungs- und Arbeitskonzept zu leben. Wir Cherisyaner brauchen dazu Deine Mithilfe.

Die Mitgliederinnen und Mitglieder der ESG konstituieren die Mitgliederversammlung (MV). Dies ist der Ort wo Du Gehör findest, Ideen oder Beschlüsse einbringen kannst und über Beschlüsse abstimmst. In der MV haben alle Mitgliederinnen und Mitglieder Stimmrecht, Beschlüsse werden mit Mehrheit herbeigeführt, Details findest Du in der Satzung. Diese demokratisch gefassten Beschlüsse formen, konkretisieren und formulieren den Willen aller ESG Mitgliederinnen und Mitglieder. Die Beschlüsse sind für den Vorstand bindend. Die Mitgliederinnen und Mitglieder wählen und entlasten den Vorstand der die Interessen der ESG nach außen, aber auch gegenüber der NA, vertritt.

Der Vorstand trifft sich regelmäßig in Vorstandssitzungen (VS). Diese sind öffentlich und Mittgliederinnen und Mitglieder können sich dort auch einbringen. Beschlüsse in der VS fassen die Vorstände. In den VS wird insbesondere beschlossen wie die ESG sich in den Gesellschafterversammlungen positioniert und was dort auf die Tagesordnung kommt. Auch die VS ist ein Ort wo Du eigene Projekte, Vorschläge und Deine Meinung nochmals vortragen kannst.

Die ESG tritt als Gesellschafter der NA in der Gesellschafterversammlung auf und entsenden die Vorstände in die GV die dort die Interessen der ESG, wie durch die MV und VS bestimmt, vertreten, aber natürlich auch das Wohl der NA betrachten. In der GV herrscht eine Patt-Situation, da die ESG und die SA jeweils 50% der Anteile halten. Um die Beschlüsse der MV der ESG oder der in einer VS gefassten Beschlüsse umsetzen zu können muss also eine Einigung mit der SA erzielt werden. Natürlich ist das auch für die SA so. Falls es nicht möglich ist, einen Beschluss über ein gewünschtes Vorgehen in der GV zu bekommen, wird der Vorstand die Angelegenheit erneut den Mitgliedern vorlegen. Siehe Grafik rechts zur 50-50 Parität ESG-SA in der GV. Ein Verein kann gegen den Willen des anderen Vereins keine Beschlüsse durchsetzen. Der Vorstand muss gelegentlich in der GV ohne nochmalige Rückfrage, im Sinne der Mitglieder, abstimmen, z.B. wenn schnelle Entscheidungen im Tagesgeschäft notwendig sind, oder es sich um nicht öffentlich zu diskutierende Punkte handelt (z.B. Persönlichkeitsrechte betroffen sind).

In der GV haben die Gesellschafter beider Vereine, vertreten durch ihre jeweiligen Vorstände, die Aufgabe die laufenden Geschäfte und Projekte der NA zu überwachen. Die laufenden Geschäfte der NA führt der Geschäftsführer.

Bei Bedarf treffen die Gesellschafter Entscheidungen über Vorgehen oder Veränderungen, die die Geschäftsführung dann umsetzen muss. Die GV wird entweder von dem Geschäftsführer einberufen, wenn im Zweifelsfall die Zustimmung der Gesellschafter für ein Vorgehen eingeholt werden muss, die Jahresbilanz vorlegt wird, etc. oder die GV wird auf Wunsch eines oder beider Gesellschafter einberufen. Alle über das Tagesgeschäft, das der Geschäftsführer abwickelt, hinaus gehenden Angelegenheiten, werden in der GV diskutiert und entschieden. Ein GV-Beschluss ist dann für die Geschäftsführung und beide Gesellschafter (ESG, SA) verbindlich. Herrscht in der GV eine Patt-Situation zwischen ESG und SA und kommt es zu keinem Kompromiss, muss die Angelegenheit erneut in beiden Vereinen diskutiert werden.

Die Aufgabe der Geschäftsführer ist es das Tagesgeschäft der NA zu führen. Dies beinhaltet die gesamte Verwaltung und alle sonstigen alltäglichen und routinemäßigen Angelegenheiten.